Update: Die Umweltfondsverwaltung hat die Verschiebung der ersten Runde der Spendenaktion im Rahmen des Programms Recycling Factories angekündigt. Die neue Registrierungsfrist wird zwischen 14. Juni 2024, 10:00 Uhr und 13. September 2024, 23:59, innerhalb der Grenze des maximal zulässigen vorab zugewiesenen Haushalts.

Holen Sie sich 2024 europäische Mittel für Recyclinganlagen durch das Programm PNRR C3 I1.D, das in seiner endgültigen Form von der Umweltfondsverwaltung veröffentlicht wird. Das Programm zielt darauf ab, Abfallrecyclinganlagen zu errichten, um die Recyclingziele im Kreislaufwirtschaftspaket zu erreichen.

Programmziele

Das Programm PNRR C3 I1.D hat den Hauptzweck der Beschleunigung des Prozesses der Erweiterung und Modernisierung der Abfallwirtschaftssysteme in Rumänien. Es betont gesonderte Erfassungs-, Präventions-, Reduktions-, Wiederverwendungs- und Wiederbeschaffungsmaßnahmen, um den geltenden Richtlinien und dem Übergang zur Kreislaufwirtschaft nachzukommen.

Investitionen im Rahmen des nationalen Abfallplans für die Wiederverwertung und Resilienz im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft tragen 4,51 tp3t zum nationalen Ziel bei, das Recycling von 50% und die Vorbereitung für die Wiederverwendung der kommunalen Abfallrate bis 2025 zu erreichen. .

die Höhe der Finanzierung

Sie können EU-Mittel für die Schaffung einer neuen Recyclingeinheit, die Diversifizierung der bestehenden Einheit oder die Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Einheit erhalten. Der Mindestfinanzierungsbetrag beträgt 500.000 EUR und der Höchstbetrag 8.400.000 EUR pro Projekt. Die Gesamtfinanzierung für die Arbeiten für den Bau von Recyclinganlagen im Rahmen der Investition I.1, Teilinvestition I.1.d, beträgt 220.000.000 EUR, das entspricht 1.092.102.000 LEI.

Einreichungsfrist

Die Einreichung der Förderanträge erfolgt ab dem 14. Mai 2024 um 10:00 Uhr online und wird am 16. August 2024 um 23:59 Uhr innerhalb des maximal zugewiesenen Budgets geschlossen.

Berechtigte Caen-Codes

Zu den berechtigten Bewerbern sind Wirtschaftsteilnehmer, die zur Durchführung mindestens einer der folgenden CAEN-Codes berechtigten Tätigkeiten berechtigt sind:

  • 3821 – Behandlung und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen
  • 3822 – Behandlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle
  • 3832 – Rückgewinnung von sortierten Wertstoffen
  • 3831 – Demontage (Demontage) von End-of-Use-Maschinen und -Geräten zur Materialrückgewinnung
  • 3811 – Sammlung von ungefährlichen Abfällen
  • 3812 – Sammlung gefährlicher Abfälle

Spezifische Bedingungen für die Beschaffung von EU-Mittel

Der Begünstigte der staatlichen Beihilfe ist verpflichtet, mit mindestens 251 tp3t der förderfähigen Kosten einen finanziellen Beitrag zu leisten, wodurch die regionale staatliche Beihilfe auf maximal 751 tp3 t dieser Kosten begrenzt wird. Wenn der Prozentsatz der regionalen staatlichen Beihilfen weniger als 751 tp3t beträgt, muss der Begünstigte die Differenz abschließen, um einen zusätzlichen finanziellen Beitrag zu gewährleisten, um 1001 tp3t der förderfähigen Ausgaben vollständig abzudecken. Die Projektdurchführungszeit für die Inbetriebnahme einer Recyclinganlage darf den 30. Juni 2026 nicht überschreiten. . . drohen Der Begünstigte muss die Investition für große Unternehmen mindestens 5 Jahre und für KMU mindestens 3 Jahre lang aufrechterhalten.

Förderfähige Ausgaben

Die förderfähigen Ausgaben für die Beschaffung von EU-Mitteln umfassen:

  • Aufwendungen für den Kauf und die Installation von Recyclingmaschinen, Anlagen und Ausrüstung, die zur Erfüllung der Projektziele erforderlich sind. Die im Rahmen dieser Maßnahme erworbenen Spezialfahrzeuge für die im Rahmen des Projekts erforderlichen Fahrzeuge werden unter dem Gesichtspunkt der Umweltkonformität mit der besten verfügbaren Technologie ausgestattet.
  • Aufwendungen für den Bau der notwendigen Konstruktionen für den Standort und die Installation der gekauften Maschinen, Anlagen und Geräte, mit den dazugehörigen Geräten - Elektroinstallationen, Erdgasversorgung, Heizung, Lüftung, Klimaanlagen (nur für Bauräume).
  • Erneuerbare Energielösungen sind innerhalb der Höhe von 51 tp3t der Summe der sonstigen förderfähigen Ausgaben förderfähig und werden in der allgemeinen Schätzung separat hervorgehoben.
  • Aufwendungen beim Erwerb von immateriellen Vermögenswerten.

Unzulässige Ausgaben

Die Kosten für den Kauf von Grundstücken, gebrauchte Recyclingausrüstung, Provisionen, Steuern, Mehrwertsteuer, Beratungskosten, für die Erlangung von Genehmigungen und Genehmigungen usw. sind nicht förderfähig.

Auswahlkriterien

Die Auswahl der zu finanzierenden Projekte für die Beschaffung von EU-Mitteln im Bereich Abfallrecycling erfolgt nach mehreren Kriterien, die wichtigsten sind jedoch:

  • Der Reifegrad des Projekts – Projekte ohne Werke erhalten diese Punktzahl von Anfang an.
  • Recyclingergebnis – Der Anteil des Recyclingmaterials insgesamt.
  • Umsatz - Nur Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1 Million LEI erhalten hier eine Punktzahl.
  • Die Art des Recyclingabfalls – Siedlungsabfälle erhalten die höchste Punktzahl.
  • Der Grad der Investitionen – für maximale Punkte muss der Digitalisierungsprozess mehr als 701 tp3t des Gesamtbudgets betragen.

Arten von Recyclingfabriken

Zu den Arten von Recyclinganlagen, die 2024 durch europäische Mittel errichtet oder modernisiert werden können, gehören:

  • Siedlungsabfallrecyclingfabrik (Papier, Pappe, Kunststoff, PET, Glas)
  • Eisen- und Nichteisenmetallrecyclingfabrik
  • Reifenrecycling-Fabrik (Fliesen)
  • WEEE Recycling-Fabrik (Elektro- und Elektronik-Geräteabfälle)
  • Einwegfahrzeug-Recycling-Werk

Schluss

Der Zugang zu europäischen Mitteln für Recyclingfabriken im Jahr 2024 ist eine bedeutende Chance für die Entwicklung der Recyclinginfrastruktur in Rumänien. Durch die Einhaltung der Förder- und Auswahlkriterien können Unternehmen von erheblichen Mitteln profitieren, um zu den Zielen der Recycling- und Nachhaltigkeitsziele der Europäischen Union beizutragen.

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